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AGB

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ALLGEMEINES ​

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von matthias-bach-fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoorfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige des Auftraggebers finden keine Anwendung. ​​

AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

 

Die Buchung eines Fotoshootings ist . Durch eine mündliche oder schriftliche Be- stätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die An- der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung. 

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VERGÜTUNG

 

Für die ausführende Tätigkeit erhält matthias-bach-fotografie das vertraglich geregelte Honorar. Dieses ist zahlbar wie folgt: 

â—¼ 50% bei Vertragsabschluss zur Reservierung des Tages 

â—¼ 50% nach dem Fotoshooting
Nach Geldeingang werden die Bilder in digitaler Form übermittelt.
Fahrtkosten kommen ab einer Fahrtstrecke von 10 Kilometer automatisch dazu. Diese werden mit 0,50€ pro Kilometer berechnet. matthias-bach-fotografie hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von matthias-bach-fotografie zu vertreten ist, die Veranstaltung oder das Shooting nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Dies bedeutet, wenn ein Termin, ohne höhere Gewalt stattfinden darf, bleibt die Anzahlung bei matthias-bach-fotografie (Reservierungsgebühr). matthias-bach-fotografie empfiehlt daher den Abschluss einer Versicherung. 

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GESTALTUNGSFREIHEIT 

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Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstle- risch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell an- fallenden Mehrkosten zu tragen. 

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STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG 

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Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit matthias-bach-fotografie jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung/ Kündigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgender Regelung:

 

  • â—¼  Der Auftraggeber ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die matthias-bach-fotografie bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnung und anhand von Stundenzettel und Belegen durch matthias-bach-fotografie nachgewiesen. 

  • â—¼  Unabhängig zum ersten Punkt ist der Auftraggeber verpflichtet matthias-bach-fotografie für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffel zu zahlen. ​

    • ➢  Bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 80% des vereinbarten Honorarbetrages 

    • ➢  Bis 1 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 100% des vereinbarten Honorarbetrages
      matthias-bach-fotografie übersendet in diesem Fall eine Endabrechnung in welcher der Anzahlungsbetrag Berücksichtigung findet. Eine Kündigung muss seitens des Auftragsgebers ausdrücklich erfolgen und die damit verbundenen Stornierungskosten von diesem getragen werden. 

  • ➢  Bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin/Shooting: 60% des vereinbarten Honorarbetrages 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unbe- rührt. Ein solch wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftraggeber bzw. matthias-bach-fotografie

â—¼ Auch nach Abmahnung oder Fristsetzung keine Zahlung mehr leistet
â—¼ Trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unersichtlich beseitigt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, ist der Auftraggeber entsprechend nach § 648a BGB zum Ersatz verpflichtet. 

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BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT 

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Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Scha- densersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgeho- ben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Auf- nahmen dargestellt, so verpflichtet sich der Fotograf die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbei- tet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers. 

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ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

 

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in ver- einbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechts- mängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten. 

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SONSTIGES 

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Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbe- werber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplat- ten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, der Fotograf behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren. 

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URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE 

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„Fotograf“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auf- traggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Ver- trag vereinbart und festgehalten werden. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ur- sprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbe- werbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link (www.matthias-bach-fotografie.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder den Fotografen namentlich zu nennen (matthias-bach-fotografie). Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen. 

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DATENSCHUTZ 

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Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforder- lichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen In- formationen vertraulich zu behandeln. 

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WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS 

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Der Auftraggeber hat unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an matthias-bach-fotografie, Neubauerweg 1, 79809 Weilheim ODER matthiasbach5@icloud.com. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird vom Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weiter- gehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat. 

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GUTSCHEINE 

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Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist 3 Jahre.

 


SALVATORISCHE KLAUSEL 

​

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

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Matthias Bach, Neubauerweg 1, 79809 Weilheim

+49 1726841335

matthiasbach5@icloud.com

www.matthias-bach-fotografie.de

AGB​​​

 

ALLGEMEINES 

​

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von matthias-bach-fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoorfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. 

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AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

 

Die Buchung eines Fotoshootings ist . Durch eine mündliche oder schriftliche Be- stätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die An- nahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung. 

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VERGÜTUNG

 

Für die ausführende Tätigkeit erhält matthias-bach-fotografie das vertraglich geregelte Hono- rar. Dieses ist zahlbar wie folgt: 

â—¼ 50% bei Vertragsabschluss zur Reservierung des Tages 

â—¼ 50% nach dem Fotoshooting
Nach Geldeingang werden die Bilder in digitaler Form übermittelt.
Fahrtkosten kommen ab einer Fahrtstrecke von 10 Kilometer automatisch dazu. Diese werden mit 0,50€ pro Kilometer berechnet. matthias-bach-fotografie hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von matthias-bach-fotografie zu vertreten ist, die Veranstaltung oder das Shooting nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Dies bedeutet, wenn ein Termin, ohne höhere Gewalt stattfinden darf, bleibt die Anzahlung bei matthias-bach-fotografie (Reservierungsgebühr). matthias-bach-fotografie empfiehlt daher den Abschluss einer Versicherung. 

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GESTALTUNGSFREIHEIT 

​

Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstle- risch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell an- fallenden Mehrkosten zu tragen. 

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STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG 

​

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit matthias-bach-fotografie jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung/ Kündigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgender Regelung:

 

  • â—¼  Der Auftraggeber ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die matthias-bach-fotografie bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnung und anhand von Stundenzettel und Belegen durch matthias-bach-fotografie nachgewiesen. 

  • â—¼  Unabhängig zum ersten Punkt ist der Auftraggeber verpflichtet matthias-bach-fotografie für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffel zu zahlen. ​

    • ➢  Bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 80% des vereinbarten Honorarbetrages 

    • ➢  Bis 1 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 100% des vereinbarten Honorarbetrages
      matthias-bach-fotografie übersendet in diesem Fall eine Endabrechnung in welcher der Anzahlungsbetrag Berücksichtigung findet. Eine Kündigung muss seitens des Auftragsgebers ausdrücklich erfolgen und die damit verbundenen Stornierungskosten von diesem getragen werden. 

  • ➢  Bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin/Shooting: 60% des vereinbarten Honorarbetrages 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unbe- rührt. Ein solch wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftraggeber bzw. matthias-bach-fotografie

â—¼ Auch nach Abmahnung oder Fristsetzung keine Zahlung mehr leistet
â—¼ Trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unersichtlich beseitigt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, ist der Auftraggeber entsprechend nach § 648a BGB zum Ersatz verpflichtet. 

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BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT 

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Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Scha- densersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgeho- ben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Auf- nahmen dargestellt, so verpflichtet sich der Fotograf die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbei- tet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers. 

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ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

 

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in ver- einbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechts- mängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten. 

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SONSTIGES 

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Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbe- werber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplat- ten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, der Fotograf behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren. 

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URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE 

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„Fotograf“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auf- traggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Ver- trag vereinbart und festgehalten werden. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ur- sprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbe- werbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link (www.matthias-bach-fotografie.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder den Fotografen namentlich zu nennen (matthias-bach-fotografie). Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen. 

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DATENSCHUTZ 

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Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforder- lichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen In- formationen vertraulich zu behandeln. 

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WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS 

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Der Auftraggeber hat unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an matthias-bach-fotografie, Neubauerweg 1, 79809 Weilheim ODER matthiasbach5@icloud.com. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird vom Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weiter- gehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat. 

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GUTSCHEINE 

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Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist 3 Jahre.

 


SALVATORISCHE KLAUSEL 

​

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

AGB​​

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ALLGEMEINES 

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Die nachfolgenden AGB gelten für alle von matthias-bach-fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoorfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. 

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AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

 

Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Be- stätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die An- nahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung. 

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VERGÜTUNG

 

Für die ausführende Tätigkeit erhält matthias-bach-fotografie das vertraglich geregelte Hono- rar. Dieses ist zahlbar wie folgt: 

â—¼ 50% bei Vertragsabschluss zur Reservierung des Tages 

â—¼ 50% nach dem Fotoshooting
Nach Geldeingang werden die Bilder in digitaler Form übermittelt.
Fahrtkosten kommen ab einer Fahrtstrecke von 10 Kilometer automatisch dazu. Diese werden mit 0,50€ pro Kilometer berechnet. matthias-bach-fotografie hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von matthias-bach-fotografie zu vertreten ist, die Veranstaltung oder das Shooting nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Dies bedeutet, wenn ein Termin, ohne höhere Gewalt stattfinden darf, bleibt die Anzahlung bei matthias-bach-fotografie (Reservierungsgebühr). matthias-bach-fotografie empfiehlt daher den Abschluss einer Versicherung. 

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GESTALTUNGSFREIHEIT 

​

Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstle- risch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell an- fallenden Mehrkosten zu tragen. 

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STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG 

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Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit matthias-bach-fotografie jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung/ Kündigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgender Regelung:

 

  • â—¼  Der Auftraggeber ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die matthias-bach-fotografie bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnung und anhand von Stundenzettel und Belegen durch matthias-bach-fotografie nachgewiesen. 

  • â—¼  Unabhängig zum ersten Punkt ist der Auftraggeber verpflichtet matthias-bach-fotografie für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffel zu zahlen. ​

    • ➢  Bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 80% des vereinbarten Honorarbetrages 

    • ➢  Bis 1 Wochen vor Veranstaltungstermin/ Shooting: 100% des vereinbarten Honorarbetrages
      matthias-bach-fotografie übersendet in diesem Fall eine Endabrechnung in welcher der Anzahlungsbetrag Berücksichtigung findet. Eine Kündigung muss seitens des Auftragsgebers ausdrücklich erfolgen und die damit verbundenen Stornierungskosten von diesem getragen werden. 

  • ➢  Bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin/Shooting: 60% des vereinbarten Honorarbetrages 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unbe- rührt. Ein solch wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftraggeber bzw. matthias-bach-fotografie

â—¼ Auch nach Abmahnung oder Fristsetzung keine Zahlung mehr leistet
â—¼ Trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unersichtlich beseitigt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, ist der Auftraggeber entsprechend nach § 648a BGB zum Ersatz verpflichtet. 

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BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT 

​

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Scha- densersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgeho- ben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Auf- nahmen dargestellt, so verpflichtet sich der Fotograf die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbei- tet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers. 

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ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

 

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in ver- einbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechts- mängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten. 

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SONSTIGES 

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Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbe- werber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplat- ten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, der Fotograf behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren. 

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URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE 

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„Fotograf“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auf- traggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Ver- trag vereinbart und festgehalten werden. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ur- sprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbe- werbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link (www.matthias-bach-fotografie.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder den Fotografen namentlich zu nennen (matthias-bach-fotografie). Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen. 

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DATENSCHUTZ 

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Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforder- lichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen In- formationen vertraulich zu behandeln. 

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WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS 

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Der Auftraggeber hat unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an matthias-bach-fotografie, Neubauerweg 1, 79809 Weilheim ODER matthiasbach5@icloud.com. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird vom Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weiter- gehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat. 

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GUTSCHEINE 

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Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist 3 Jahre.

 


SALVATORISCHE KLAUSEL 

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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

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